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Hausverlosung in Deutschland Die Situation |
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Hausverlosungen in Deutschland sind verboten, genau wie jede andere Lotterie von Privatleuten. Es dürfen nur staatliche oder gemeinnützige Organe für gemeinnützige Zwecke verlosen. Das regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Konsequenzen sind in § 284 StGB geregelt, Geldstrafe und Haft bis zum Gehtnichtmehr. Der Gesetzgeber möchte dadurch dem unkontrollierten Glücksspiel und der Spielsucht einen Riegel vorschieben (und von den Gewinnen selbst profitieren). Ist so eine zwiespältige Sache: einerseits zieht Glücksspiel jede Menge kriminelles Gesockse an, die Spieler können ja auch Haus und Hof verlieren (nicht nur gewinnen), andererseits fühle ich mich in meiner persönlichen Freiheit vom Staat bevormundet. Im Ausland, z. B. Österreich, wo die Hausverlosung boomt, ist eine nichtgewerbliche Lotterie, die nur zur Verlosung des Eigenheimes dient, in den meisten Fällen zulässig. Zur Klarstellung: die Verlosung, Werbung und Teilnahme an einer Hausverlosung ist in Deutschland rechtswidrig. Ich werbe hier nicht für Hausverlosungen, sondern informiere ausschliesslich. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wie geht es weiter? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Kritik am Glücksspielstaatsvertrag: ZDF frontal21 vom 7.3.2009 Geschäft mit der Sucht Video - unbedingt ansehen! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der GlüStV ist anscheinend durch intensive Lobbyarbeit zustande gekommen. Geldspielautomaten Diese Geräte werden gar nicht im GlüStV erwähnt, nur in der Gewerbeordnung! Nach § 3 Abs. 1 GlüStV liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Nun sage mir einer, das die Gewinnchancen bei Geldspielautomaten nicht vom Zufall abhängen. Geld wird natürlich auch verlangt, logisch. Nach einhelliger Meinung von Suchtexperten haben Geldspielautomaten die höchste Suchtgefahr, und auch die höchsten Umsätze. Durch die Neuordnung des Jahres 2006 können die Betreiber im Prinzip machen was sie wollen, die vorherigen gesetzlichen Regelungen werden de facto ausser Kraft gesetzt. Der GlüStV ist ein Schutzvertrag für Geldspielautomaten, die Suchtgefahr wird bagatellisiert. Im Video von frontal21 werden Ross und Reiter genannt, und die Fakten besser aufbereitet als ich es jemals per Tastatur könnte. Unbedingt ansehen! Es steht eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, in der die Rechtmäßigkeit der deutschen Glücksspiel-Insellösung mit dem europäischen Recht überprüft wird. Ziel ist die Harmonisierung der Rechtsprechung im europäischen Rechtsraum, Deutschland geht da mit seinem Glücksspiel-Staatsvertrag Sonderwege. Es sind auch Bestrebungen erkennbar, die Rechtmäßigkeit dieses Staatsvertrags in Frage zu stellen. Er ist ein Produkt aus der Zuständigkeit der Bundesländer, und nicht mal alle Länder haben ratifiziert. Aber die gerichtliche Aufarbeitung kann noch dauern, und solange von der Seite keine Entscheidung gefallen ist müssen andere Lösungen her. Da durch das deutsche Recht eine Verlosung für Privatleute verboten ist, hat Volker Stiny aus München sein Haus im Rahmen eines Geschicklichkeitsspiels angeboten. Im Gegensatz zu Glücksspielen (Lotterien) sind Geschicklichkeitsspiele (Quiz...) erlaubt, wenn der Zufall keine überwiegende Rolle spielt. Leider hat das Verwaltungsgericht München per einstweiliger Verfügung sein Verfahren gestoppt. Nun unternimmt Herr Stiny aber einen neuen Anlauf:mehr... | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||