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Die Hausverlosung in Deutschland
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Neu: Gemeinde verlost Grundstück!
Was ist eine Hausverlosung?
Ein Hausbesitzer möchte sein Objekt veräußern, kann aber keinen angemessenen Preis erzielen.
Also sucht er nicht einen bestimmten Käufer, der den vollen Betrag bezahlen möchte, sondern gibt vielen Menschen eine Chance, mit einem sehr kleinen Geldbetrag sein Haus bei einer Hausverlosung zu gewinnen.
Er legt den Wert des Objekt (Haus plus Grundstück ...) zu Grunde, errechnet die Kosten einer Verlosungsaktion und kommt auf den Betrag, den er bei der Verlosung erzielen muss.
Diesen Betrag teilt er in eine festgelegten Anzahl Lose zu einem bestimmten Preis. Dann startet er Werbung, um alle Lose an den Mann zu bringen.
Sind alle Lose, oder wenigstens der grösste Teil, verkauft, kann die Ziehung stattfinden.
Der Inhaber des gezogenen Loses gewinnt das Haus, schuldenfrei, ohne weitere Kosten, und kann damit machen was er möchte.
Hat er für das Los 49 € bezahlt, hat er ein Haus mit Grundstück für 49 € gewonnen.

In Kürze die Geschichte dieser Vertriebsform:
Angeregt duch eine ähnliche Versteigerung in England, startete die Familie Daniel aus Klagenfurt-Viktring in Österreich im November 2008 die Verlosung eines Vierparteienhauses. Sie erstellten eine Homepage, boten 9999 Lose zu je 99€ an und warteten gespannt auf die Reaktion.
Diese war, auch durch die Berichterstattung der Medien, überwältigend. Nach wenigen Wochen waren sämtliche Lose verkauft. Die Auslosung fand am 10 Januar in Klagenfurt statt, eine österreichische Schönheitskönigin zug die Glückskombination, der Gewinner wurde benachrichtigt.
Ein Interview mit Rechtsanwalt D. Hernaiz-Kleine aus Osnabrück zur rechtlichen Einordnung der aktuellsten Situation zum Thema „Hausverlosungen":

Heinz Schröer: Herr RA Hernaiz-Kleine, Hausverlosungen sind momentan in aller Munde. Wie kommt es zu diesem Boom? Was sind Hausverlosungen genau?
RA Hernaiz-Kleine: Die Wirtschafts- bzw. die Immobilienkrise könnte durch diese Art des Eigentümerwechsels zumindest abgefedert werden. Allen Seiten wäre geholfen: Bei einer Hausverlosung wie sie zum Beispiel in Österreich durchgeführt wird, werden Lose zu einem Preis von meist 99,- € verkauft. Die Lose sind in ihrer Stückzahl begrenzt auf beispielsweise 9999 Stück. Das heisst, die Einnahmen belaufen sich auf eine knappe Millionen €! Davon wird die Immobilie des alten Eigentümers bezahlt, die Rechtsanwälte, Notare, die Steuern usw. Der Gewinner bekommt die Immobilie natürlich lastenfrei übergeben und hat nur 99,- € bezahlt. Wenn man davon ausgeht, dass eine Immobilie durchschnittlich ungefähr 400.000 € kostet, bleibt genug Geld für den Betreiber der Hausverlosung übrig. Man darf sicher sagen, dass jeder Eigentümer so sein Häuschen „los" wird. Denn die Chancen für die Loskäufer stehen bei einem Einsatz von nur 99,- € natürlich um ein Vielfaches besser als beim herkömmlichen Lotto oder ähnlichen Veranstaltungen.
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Dies ist der Ratgeber für eine vielleicht zukunftsweisende Möglichkeit, Immobilien und auch bewegliche Dinge zu veräußern und zu gewinnen.
Alles ist zu allgemeinen Zufriedenheit abgelaufen: das Haus, das vorher nicht zu einem annehmbaren Preis verkauft werden konnte, hat einen guten Erlös erzielt. Ein glücklicher Gewinner ist Hausbesitzer,und die Nicht-Gewinner können sich damit trösten, dass die Chancen bei dieser Verlosung wesentlich grösser waren als beim staatlichen Lotto.
Dazu hat ein Notar sein Geld verdient, einige Dienstleister, und auch der Finanzminister und das Stadtsäckel bekamen ihren Teil.
Nur die Immobilienmakler schauten in die Röhre, aber die hatten ja vorher ihre Chance gehabt und nicht genutzt.
Einiges lief noch schief bei der ersten Veranstaltung dieser Art, alles war noch ganz neu und nicht getestet, es wurde Pionierarbeit geleistet.
Natürlich fanden sich schnell Nachahmer: die Finanzkrise lässt viele Hausbesitzer bei der Finanzierung verzweifeln, die Banken sind zögerlich bei der Kreditvergabe geworden, und potentielle Käufer sparen lieber ihre Groschen als in ein Grossprojekt wie Kauf eines Hauses zu investieren.
Nun kommen wir zu den Einschränkungen, die so eine Hausverlosung unterliegt:
- Österreich ist nicht Deutschland. Die Familie Daniel hatte sich sogar beim österreichischen Finanzministerium wg. Rechtmässigkeit der Verlosung rückversichert. Die Genehmigung wurde erteilt, die Gesetze in der Alpenrepublik sind, was Glücksspiele betrifft, liberaler als in der BRD.

In Deutschland ist eine Lotterie, also ein Glücksspiel, verboten und wird nach § 284 StGB abgestraft. Nur staatliche oder gemeinnützige Organisationen dürfen Lotterien durchführen, diese müssen dazu noch gemeinnützig sein und dürfen keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Aber wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Findige Köpfe arbeiten daran, doch noch Möglichkeiten zu finden, diese attraktive Vertriebsform in Deutschland
zu ermöglichen. mehr...

Schröer: Nur wenige Rechtsanwälte beschäftigen sich mit diesem Thema. Warum ist das so?
RA Hernaiz-Kleine: Das liegt vielleicht daran, dass die Zeichen der Zeit nicht von allen richtig gedeutet werden: Bislang meinte man, dass Hausverlosungen in Deutschland per se verboten seien. Das ist aber nicht richtig. Lediglich so, wie ich es gerade beschrieben habe - und wie es ja auch in Österreich durchgeführt wird - ist es hierzulande verboten. Das liegt daran, dass hier juristisch streng unterschieden werden muss zwischen verbotenem Glücksspiel und erlaubtem Gewinnspiel.
Schröer: Wo ist denn der Unterschied zwischen Glücksspiel und Gewinnspiel?
RA Hernaiz-Kleine: Wir Juristen definieren Glücksspiel als eine kreative, spielerische Tätigkeit mit ausschließlich entgeltlichem Einsatz, bei der der Erfolg ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt und nicht vom Spieler beeinflussbar ist. Für das Gewinnspiel ist gesetzlich keine eindeutige Regelung zu finden. Also ist alles andere, was nicht unter die Definition des Glücksspiels passt als Gewinnspiel einzustufen. Dabei bleibt zu beachten, dass Gewinnspiele natürlich veranstaltet werden, um für den Anbieter und dessen Produkte Werbung zu machen, weshalb sie juristisch auch als Werbung einzustufen sind und damit grundsätzlich legal betrieben werden können.
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