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Hausverlosung in Deutschland
Kalkulation für Hausverloser
Es hat sich anscheinend so eingebürgert, dass das verloste Objekt dem Gewinner belastungsfrei übergeben wird. Der Verloser bezahlt vom Erlös sämtliche anfallenden Kosten, die mit dem Objekt zusammenhängen. Der Gewinner bekommt den Schlüssel, man geht zusammen zum Notar, macht die Grundbucheintragung, und auch die bezahlt noch der Verloser.

Zahlen auf den Tisch:
Der amtlich bestellte Gutachter schätzt das Haus, inclusive Grundstück und allem was dazu gehört z. B. auf 500.000€. Es wird also ein Wert von 500.000€ verlost.

Grunderwerbsteuer: 3,5% der Bemessungsgrundlage, in der Regel der Kaufpreis bzw. Schätzwert. Fragen Sie Ihren Notar nach den feinen Unterschieden. Liegen noch Rechte auf dem Objekt oder sind noch Gebühren offen, auch hier hilft der Notar weiter. (Wohnrecht, Nutzungsrecht, noch zu zahlende Grundsteuer...)

Grundbucheintragungsgebühr: 1% vom Kaufpreis

Bankgebühren: wenn Sie sich das Geld für die Verlosungsaktion von der Bank leihen müssen (und tatsächlich bekommen...) fallen Darlehnsgebühren und Zinsen an. Dazu kommen noch Kosten für den Bankaufwand, zu erfragen bei der Bank. Beispiel: Wenn die Bank z. B. Buchungsgebühren nimmt, sind bei 5000 Buchungen a 0,20€ gleich 1000€ weg. Lassen Sie sich von der Bank eine Gesamtkostenaufstellung machen. Achten Sie bei einem Darlehen auf den Auszahlungskurs (Disagio). Wenn der nicht bei 100% liegt, haben Sie eine Finanzierungslücke.

Kosten für das Treuhandkonto können Sie dann gleich, zusammen mit dem Notar, erfragen.

Lotteriesteuer fällt an, wenn Hausverlosungen in Deutschland zugelassen würden. Sie beträgt 20% vom Verkaufspreis der Lose (ohne Steuer gerechnet) und ist vor Beginn des Losverkaufs zu entrichten!

Nun machen wir mal eine Berechnung auf für eine Hausverlosung in Deutschland. Im Moment ist diese in Deutschland verboten, darauf sei nochmal hingewiesen.

500.000 € = (angenommener) Wert des Hauses mit Grundstück
17.500 € = 3,5% Grunderwerbsteuer
5.000 € = 1% Grundbucheintragung
75.000 € = 15% allgemeine Kosten (Notar, Bankgebühren, Rechtsanwalt, Steuerberater,
Durchführung der Verlosung, Buchhaltung, Organisation...)
75.000 € = Werbeaufwand (Medien, Internet, ...)
672.500 € = müssen durch Losverkauf verdient werden

134.500 € = 20%
Lotteriesteuer
807.000 €

das wären z. B. ca. 8.000 Lose zu je 100 €.

Zur Anmerkung: die hier angenommenen Zahlen für Werbung und Gemeinkosten sind Schätzungen. Es hat Fälle gegeben, in denen es so ungefähr hingekommen ist, aber
jeder Fall ist ein Einzelfall und muss von fachkundigen Beratern ausgearbeitet werden (und auch diesen sollte man auf die Finger schauen). Auf jeden Fall ist vom Steuerberater noch eine gesamtsteuerliche Beurteilung Ihrer persönliche Situation einzuholen.
Je nach Rechtslage/Rechtssprechung/Ausgestaltung der Hausverlosung kann es sein, dass die Lotteriesteuer ganz anders beurteilt werden kann.

Da Hausverlosungen in Deutschland verboten sind und als Gewinnspiel durchgeführt werden müssen, fällt in diesem Fall keine Lotteriesteuer an.
Biite nageln Sie mich nicht auf dieser Einschätzung fest, es kann sein dass sich die Regelungen ändern oder ganz anders ausgelegt werden.
Fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Steuerberater oder besser Beide!

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